Öffnet in einem neuen Tab
Dokumentenmanagement im Mittelstand

Dokumentenmanagement im Mittelstand: GoBD-konforme Archivierung und Systemauswahl

Dokumentenmanagement im Mittelstand wird häufig als Aufräumprojekt behandelt, obwohl es in Wahrheit ein Compliance- und Effizienzthema ist. Der Anlass ist meist banal. Ein Beleg ist nicht auffindbar, eine Betriebsprüfung steht an, oder eine Mitarbeiterin geht in den Ruhestand und nimmt ihr Ablagewissen mit. Was dann folgt, ist in vielen Unternehmen die Anschaffung eines Systems, ohne dass zuvor geklärt wurde, welche Dokumente überhaupt wie lange aufzubewahren sind, wer worauf zugreifen darf und wie der Übergang von Papier zu digitaler Ablage rechtlich abgesichert wird. Das Ergebnis ist ein teures Archiv, das die alten Probleme in neuer Oberfläche fortsetzt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die redaktionellen Ansichten der Redaktion von unternehmerweltheute.de wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch eine qualifizierte Fachperson. Aufbewahrungsfristen und Anforderungen an elektronische Verfahren ändern sich. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre steuerliche oder rechtliche Beratung.

Titelbild: Foto von Richard Heinen auf Unsplash.

Warum das Thema mehr ist als Ablage

Der Anlass für ein Dokumentenmanagementprojekt ist selten strategisch. Meist steht eine Prüfung an, ein Beleg fehlt, oder eine langjährige Mitarbeiterin scheidet aus und mit ihr das Wissen darüber, wo welche Unterlage liegt. In dieser Situation wird häufig unter Zeitdruck ein System beschafft, das die eigentliche Frage nicht beantwortet. Wer sich stattdessen einige Wochen Zeit für die Vorarbeit nimmt, erhält ein Werkzeug, das über Jahre trägt. Die drei folgenden Effekte machen dabei den wirtschaftlichen Kern aus.

Drei Effekte machen den wirtschaftlichen Kern aus. Der erste ist die Suchzeit. In Unternehmen mit gemischter Ablage aus Papier, Netzlaufwerken, E-Mail-Postfächern und Fachanwendungen entfällt ein erheblicher Teil der Büroarbeitszeit auf das Wiederfinden von Informationen. Diese Zeit ist unproduktiv und wird selten gemessen.

Der zweite Effekt betrifft die Verfügbarkeit. Wenn Vertragsunterlagen nur im Ordner einer Person liegen, ist der Betrieb bei Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden dieser Person handlungsunfähig. Eine strukturierte Ablage ist damit auch ein Element der Ausfallsicherheit.

Der dritte Effekt ist die Grundlage für Automatisierung. Rechnungsprüfung, Freigabeworkflows und automatisierte Buchungsvorschläge setzen voraus, dass Dokumente digital, strukturiert und maschinell lesbar vorliegen. Ohne diese Basis bleibt jede weitergehende Digitalisierung an der Papierschnittstelle hängen.

Ein Dokumentenmanagementsystem beseitigt keine unklare Ablagestruktur. Es macht sie nur schneller durchsuchbar. Die Ordnung muss vorher entstehen.

Regulatorische Anforderungen

Aufbewahrungspflichten

Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bestimmen, welche Unterlagen wie lange vorzuhalten sind. Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege unterliegen längeren Fristen, empfangene und abgesandte Handelsbriefe kürzeren. Die handelsrechtliche Grundlage findet sich in § 257 HGB, die steuerliche Parallelregelung in der Abgabenordnung.

Für die Praxis wichtig ist der Beginn der Frist. Sie startet regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen oder das Dokument entstanden ist. Eine Löschung darf zudem nicht erfolgen, solange die Unterlagen für eine noch nicht abgelaufene Festsetzungsfrist von Bedeutung sind. In der Konsequenz bedeutet das: Ein Löschkonzept muss nicht nur Fristen kennen, sondern auch Hemmungstatbestände berücksichtigen.

Die GoBD im Überblick

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, kurz GoBD, konkretisieren die Anforderungen an digitale Systeme. Sechs Grundsätze prägen die Praxis.

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit. Ein sachverständiger Dritter muss den Weg vom Beleg zur Buchung und zurück in angemessener Zeit nachvollziehen können.
  • Vollständigkeit. Alle aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen.
  • Richtigkeit und zeitgerechte Erfassung. Belege sind zeitnah zu erfassen, damit keine Verlustgefahr entsteht.
  • Ordnung. Eine systematische Ablage, in der Dokumente auffindbar und zuordenbar sind.
  • Unveränderbarkeit. Nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder zumindest protokolliert und erkennbar sein.
  • Verfahrensdokumentation. Der gesamte Ablauf von Belegeingang über Erfassung bis Archivierung ist schriftlich zu beschreiben.

Der letzte Punkt wird am häufigsten vernachlässigt. Eine Verfahrensdokumentation ist kein Formalismus, sondern das Dokument, mit dem im Prüfungsfall belegt wird, dass das eingesetzte Verfahren die Anforderungen erfüllt. Sie beschreibt die eingesetzten Systeme, die Zuständigkeiten, den Ablauf der Belegerfassung, die Berechtigungen und das Löschkonzept.

Ersetzendes Scannen

Papierbelege dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Scannen vernichtet werden. Dieses ersetzende Scannen setzt eine dokumentierte Vorgehensweise voraus, die insbesondere die bildliche Übereinstimmung mit dem Original, die Qualitätskontrolle und den Umgang mit Fehlern regelt. Für bestimmte Unterlagen, etwa solche mit besonderer Beweiskraft, sollte im Einzelfall geprüft werden, ob eine Aufbewahrung im Original weiterhin sinnvoll ist.

Auswahlkriterien für ein System

Der Markt für Dokumentenmanagementsysteme ist unübersichtlich, und die Funktionslisten der Anbieter ähneln sich stark. Für die Auswahl ist deshalb weniger der Umfang entscheidend als die Frage, welche Anforderungen im eigenen Betrieb tatsächlich anfallen. Sinnvoll ist, die folgenden Kriterien vor der ersten Anbieterpräsentation zu gewichten und in Muss- und Kann-Anforderungen zu trennen. Andernfalls bestimmt die Reihenfolge der Präsentationen das Ergebnis, weil jedes System in seiner eigenen Vorführung überzeugend wirkt.

KriteriumWorauf zu achten ist
RevisionssicherheitUnveränderbarkeit, lückenlose Protokollierung, Versionierung
SucheVolltextsuche über gescannte Dokumente, Suche über Metadaten, Filterung
ErfassungTexterkennung, automatische Erkennung von Belegdaten, E-Mail-Anbindung
Berechtigungenrollenbasierte Rechte bis auf Dokumentenebene, Protokoll der Zugriffe
SchnittstellenAnbindung an Buchhaltung, Warenwirtschaft und Steuerberatung
Export und Migrationvollständiger Export in offenen Formaten, keine Bindung an den Anbieter
BetriebsmodellCloud oder eigener Server, Serverstandort, Auftragsverarbeitungsvertrag
Löschkonzeptfristgesteuerte Löschung, Berücksichtigung von Hemmungen

Das am häufigsten unterschätzte Kriterium ist der Export. Ein Dokumentenarchiv wird über Jahrzehnte genutzt und überdauert damit die meisten Anbieterbeziehungen. Wer kein vollständiges Exportformat mit Metadaten erhält, ist faktisch an den Anbieter gebunden und in Preisverhandlungen ohne Position. Dieser Punkt sollte vertraglich abgesichert und einmal praktisch getestet werden, nicht nur zugesichert.

Einführung in acht Schritten

  1. Dokumentarten erfassen. Welche Unterlagen entstehen im Unternehmen, aus welcher Quelle, in welchem Format und in welcher Menge.
  2. Aufbewahrungsfristen zuordnen. Für jede Dokumentart die geltende Frist und den Fristbeginn festlegen, gemeinsam mit der steuerlichen Beratung.
  3. Ablagestruktur entwerfen. Eine flache, verständliche Struktur mit wenigen Ebenen und klaren Metadaten schlägt jede tiefe Ordnerhierarchie.
  4. Berechtigungen definieren. Wer darf welche Dokumentart sehen, bearbeiten und löschen, insbesondere bei Personal- und Vertragsunterlagen.
  5. System auswählen. Zwei bis drei Anbieter mit echten Beispieldokumenten testen, Export und Suche praktisch prüfen.
  6. Verfahrensdokumentation erstellen. Parallel zur Einführung, nicht nachgelagert, sonst bleibt sie unvollständig.
  7. Pilotbereich starten. Mit einer klar abgegrenzten Dokumentart beginnen, üblicherweise Eingangsrechnungen.
  8. Ausrollen und Altbestände klären. Entscheiden, welche Altdokumente digitalisiert werden und welche im Bestandsarchiv verbleiben.

Der sechste Schritt wird oft ans Ende geschoben und dann nie erledigt. Sinnvoll ist, die Verfahrensdokumentation von Beginn an mitzuschreiben, weil die relevanten Entscheidungen ohnehin während der Einführung getroffen werden. Wer festhält, warum eine bestimmte Ablagestruktur gewählt, welche Berechtigungen vergeben und welche Prüfschritte eingerichtet wurden, hat am Ende der Einführung bereits den überwiegenden Teil des Dokuments beisammen. Eine nachträgliche Rekonstruktion dieser Entscheidungen kostet ein Vielfaches und bleibt regelmäßig lückenhaft.

Der letzte Punkt verdient eine bewusste Entscheidung. Eine vollständige Rückwärtsdigitalisierung ist teuer und selten wirtschaftlich. In den meisten Fällen genügt es, ab einem Stichtag digital zu arbeiten und den Papierbestand bis zum Ablauf der Fristen unverändert zu belassen. Digitalisiert werden gezielt nur die Unterlagen, die im Tagesgeschäft regelmäßig benötigt werden, etwa laufende Verträge und Objektdokumentationen.

Der Übergang zur automatisierten Belegverarbeitung

Ist die Ablage geordnet, öffnet sich der Weg zur Automatisierung. Am wirtschaftlichsten ist meist die Eingangsrechnungsverarbeitung. Belege werden erfasst, die relevanten Daten automatisch ausgelesen, gegen Bestellung und Wareneingang geprüft und zur Freigabe an die zuständige Person weitergeleitet. Erst nach Freigabe erfolgt die Buchung.

Der Nutzen liegt weniger im Wegfall der Eingabe als in der Prozesssicherheit. Freigaben sind nachvollziehbar, Skontofristen werden eingehalten, und der Status jeder Rechnung ist jederzeit einsehbar. Für die Steuerberatung entsteht der Vorteil, dass Belege digital und zeitnah vorliegen, was die monatliche Auswertung beschleunigt.

Ein weiterer Baustein ist die elektronische Rechnung in strukturierten Formaten. Anders als ein eingescanntes PDF enthält sie maschinenlesbare Datensätze, die ohne Texterkennung übernommen werden können. Für Unternehmen, die im öffentlichen Auftragswesen tätig sind, ist der Umgang damit ohnehin erforderlich. Für alle anderen lohnt sich die Prüfung, ob die eingesetzte Software strukturierte Rechnungsformate verarbeiten und erzeugen kann, weil damit sowohl Erkennungsfehler als auch Rückfragen entfallen. Bei der Systemauswahl sollte dieser Punkt ausdrücklich abgefragt werden.

Bei der Einführung ist auf zwei Punkte zu achten. Erstens sollte die Erkennungsqualität mit echten Belegen des eigenen Lieferantenstamms getestet werden, nicht mit Musterrechnungen des Anbieters. Zweitens muss der Freigabeprozess die tatsächlichen Vertretungsregelungen abbilden, sonst blockieren Urlaubszeiten den gesamten Ablauf.

Datenschutz und Berechtigungen

Ein Dokumentenarchiv enthält regelmäßig personenbezogene Daten, insbesondere in Personalakten, Kundenunterlagen und Korrespondenz. Daraus folgen mehrere Anforderungen. Der Zugriff ist auf die Personen zu beschränken, die ihn für ihre Aufgabe benötigen. Personalunterlagen gehören in einen getrennten Bereich mit eigener Berechtigungslogik. Löschfristen für personenbezogene Daten sind zu definieren und technisch umzusetzen.

Ein Zielkonflikt entsteht zwischen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht und dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Speicherbegrenzung. Er löst sich in der Regel dadurch auf, dass Unterlagen, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, bis zum Fristablauf aufzubewahren sind, der Zugriff darauf aber eingeschränkt wird. Ein System sollte diese eingeschränkte Weiterverwendung technisch abbilden können.

Wird ein Cloud-Dienst genutzt, sind ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der Serverstandort und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu prüfen. Diese Prüfung gehört in die Verfahrensdokumentation und sollte bei Anbieterwechseln oder wesentlichen Vertragsänderungen wiederholt werden.

Ablagestruktur und Metadaten gestalten

Die Ordnung im System entscheidet über den praktischen Nutzen. Der klassische Fehler besteht darin, die vorhandene Ordnerstruktur des Netzlaufwerks eins zu eins zu übernehmen. Tief verschachtelte Hierarchien entstehen historisch, sind selten konsistent und führen dazu, dass dasselbe Dokument je nach Person an unterschiedlichen Stellen abgelegt wird.

Wirksamer ist eine flache Struktur mit wenigen Hauptbereichen, ergänzt um Metadaten. Ein Dokument erhält dann Merkmale wie Dokumentart, Geschäftspartner, Datum, Auftrags- oder Projektnummer und Verantwortlichkeit. Über diese Merkmale lässt sich jede beliebige Sicht erzeugen, ohne dass die physische Ablage geändert werden muss. Ein Beleg kann so gleichzeitig über den Lieferanten, über das Projekt und über das Jahr gefunden werden.

Wichtig ist die Disziplin bei der Benennung. Eine verbindliche Regel für Dokumentnamen und eine begrenzte, gepflegte Auswahlliste für die Dokumentart verhindern, dass sich im Laufe der Zeit Dubletten wie Rechnung, Eingangsrechnung und ER nebeneinander etablieren. Diese Listen sollten von einer verantwortlichen Person gepflegt und nicht von jedem Anwender erweiterbar sein.

Für die Einführung empfiehlt sich ein Test mit echten Suchaufgaben. Fünf bis zehn typische Fragen aus dem Alltag, etwa das Auffinden aller Rechnungen eines Lieferanten aus einem bestimmten Jahr oder aller Unterlagen zu einem abgeschlossenen Projekt, zeigen sehr schnell, ob die gewählte Struktur trägt. Dieser Test kostet eine Stunde und erspart häufig eine spätere Umstrukturierung.

Typische Fehler

  • System vor Struktur. Wer die Ablagelogik nicht vorher klärt, bildet das bisherige Durcheinander digital ab.
  • Zu tiefe Ordnerhierarchien. Mehr als drei bis vier Ebenen führen zu uneinheitlicher Ablage, Metadaten und Volltextsuche sind wirksamer.
  • Verfahrensdokumentation fehlt. Im Prüfungsfall fehlt der Nachweis, dass das Verfahren die Anforderungen erfüllt.
  • Kein Löschkonzept. Ein Archiv, das nie löscht, verletzt datenschutzrechtliche Grundsätze und wächst unbegrenzt.
  • Export nicht getestet. Die Abhängigkeit vom Anbieter zeigt sich erst, wenn der Wechsel ansteht.
  • Parallelbetrieb ohne Ende. Wenn Papier und Digital dauerhaft nebeneinander laufen, verdoppelt sich der Aufwand statt zu sinken.
  • Vollständige Rückwärtsdigitalisierung. Teuer und selten wirtschaftlich, ein Stichtagswechsel genügt meist.

FAQ

Dürfen Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das sogenannte ersetzende Scannen erfordert ein dokumentiertes Verfahren, das die bildliche Übereinstimmung mit dem Original, die Qualitätskontrolle und den Umgang mit Fehlern regelt. Bei Unterlagen mit besonderer Beweiskraft sollte im Einzelfall geprüft werden, ob das Original weiterhin aufbewahrt wird.

Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Eine schriftliche Beschreibung des gesamten Ablaufs von Belegeingang über Erfassung und Verarbeitung bis zur Archivierung und Löschung. Sie benennt die eingesetzten Systeme, Zuständigkeiten, Berechtigungen und Kontrollen. Sie ist der zentrale Nachweis, dass das Verfahren die Anforderungen erfüllt.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Das hängt von der Unterlagenart ab. Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege unterliegen längeren Fristen als empfangene und abgesandte Handelsbriefe. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres der Entstehung. Zusätzlich sind Hemmungstatbestände zu beachten.

Reicht ein Netzlaufwerk mit Ordnerstruktur aus?
Für die reine Ablage vielleicht, für die Anforderungen an Unveränderbarkeit und Protokollierung in der Regel nicht. Auf einem gewöhnlichen Netzlaufwerk lassen sich Dateien ohne Spur ändern oder löschen, was den Grundsätzen widerspricht.

Sollten Altbestände vollständig digitalisiert werden?
Meist nicht. Wirtschaftlicher ist ein Stichtagswechsel, bei dem ab einem Datum digital gearbeitet wird, während der Papierbestand bis zum Fristablauf unverändert bleibt. Gezielt digitalisiert werden nur Unterlagen, die im Tagesgeschäft regelmäßig gebraucht werden.

Womit sollte die Einführung beginnen?
Mit einer klar abgegrenzten Dokumentart, üblicherweise Eingangsrechnungen. Der Prozess ist gut strukturierbar, der Nutzen sofort sichtbar, und die gewonnenen Erfahrungen lassen sich auf weitere Dokumentarten übertragen.

Weiterlesen